Die Presse-Versorgung bietet umfassenden Schutz für alle, die in der Medienbranche tätig sind. Finden Sie heraus, ob Sie dazu gehören.
Angestellte und Freiberufler
Alle Personen, die in einem Medienbetrieb angestellt sind oder überwiegend für einen Medienbetrieb arbeiten, sind versicherbar.
Medienproduktion & Verbreitung
Beruflich an der Entwicklung, Erstellung, Verbreitung oder inhaltlichen Verwendung von Medienprodukten beteiligt – unabhängig von Format und Verbreitungsweg.
Ausbildung und Studium
Personen, die eine Ausbildung oder ein Studium in einem Medienbetrieb oder in den genannten Berufsfeldern absolvieren.
Lehrende in Medienberufen
Alle, die lehrend für diese Berufsfelder tätig sind, können ebenfalls von der Presse-Versorgung profitieren.
Ehe- /Lebenspartner*innen
Auch Ehe- oder Lebenspartner*innen einer bereits versicherten Person sind bei uns gut aufgehoben.
Kinder von Versicherten
Kinder einer versicherten Person sind versicherbar, solange sie kindergeldberechtigt sein könnten.
Für wen wir da sind
Versicherbare Wirtschaftsbereiche der Presse-Versorgung
Hier finden Sie eine beispielhafte Übersicht der Medienbetriebe und -bereiche, die wir versichern. Dies ist keine abschließende Liste, sondern soll Ihnen einen ersten Eindruck vermitteln.
Verlagswesen
Von Zeitungen bis Büchern – wir decken alle Verlage ab.
Informationsdienstleistungen
Digitale und traditionelle Dienste im Informationsbereich.
Hörfunk, TV & Produktion
Produktionsfirmen für Beiträge für Fernsehen, Hörfunk und Online-Medien.
Ihr Weg zur Medienversicherung: Wer ist dabei?
Über die Presse-Versorgung können sich alle Personen mit den folgenden Berufen versichern. Dies ist eine Auswahl der häufigsten Berufe.
Kameraleute, Cutter, Filmeditor, Mediengestalter Bild und Ton, Medientechniker, u.v.m.
Zusätzlich versicherbare Personengruppen
Neben den direkten Medienschaffenden können auch weitere wichtige Personengruppen von der Presse-Versorgung profitieren. Hier erfahren Sie, wer zusätzlich versichert werden kann.
Verleger & Inhaber
Wichtiger Hinweis
Bei abweichenden Berufsbezeichnungen ist eine vorherige Abstimmung mit der Presse-Versorgung erforderlich.
Dozenten & Ausbilder
Ehe- /Lebenspartner & Kinder
Häufig gestellte Fragen
Deine Fragen, unsere Antworten
Wir haben die häufigsten Fragen zur Versicherbarkeit bei der Presse-Versorgung für Sie zusammengefasst.
Sind Blogger und Podcaster versicherbar?
Ja, wenn ein Presseausweis vorliegt oder die Tätigkeit publizistisch geprägt ist (mind. 50% der Arbeitszeit/Umsatz).
Gilt für Blogger, Podcaster, Keynote Speaker und YouTuber.
Können Geschäftsführer versichert werden?
Ja, in einem Unternehmen der versicherbaren Wirtschaftsbereiche gemäß Merkblatt GV---0118Z0.
Gilt auch für Inhaber und Mitarbeiter in leitender Funktion.
Was ist mit Ehe- und Lebenspartnern?
Ehe- und Lebenspartner von über die Presse-Versorgung versicherten Personen sind versicherbar.
Ebenso Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Was tun bei abweichender Berufsbezeichnung?
Eine vorherige Abstimmung mit der Presse-Versorgung ist erforderlich, um die Versicherbarkeit zu klären.
Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Prüfung.
Kontaktieren Sie uns
Haben Sie noch Fragen zur Versicherbarkeit?
Füllen Sie unser Kontaktformular aus, und wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
in einem Medienbetrieb angestellt sind oder überwiegend für einen Medienbetrieb arbeiten.
beruflich an der Entwicklung, Erstellung, Verbreitung oder anderer inhaltlicher Verwendung von Medienprodukten unabhängig von deren Format und Verbreitungsweg beteiligt sind.
eine Ausbildung oder ein Studium in einem Medienbetrieb oder in einem der vorgenannten Berufsfelder absolvieren.
lehrend für diese Berufsfelder tätig sind.
Ehe- /Lebenspartner*innen einer über die Presse-Versorgung versicherten Person sind.
Kinder einer über die Presse-Versorgung versicherten Person sind, solange sie kindergeldberechtigt sein könnten.
Zusätzlich versichert werden können
Verleger/in im Verlagswesen
Inhaber/in (2)
Geschäftsführer (2)
Mitarbeiter in leitender Funktion (2)
Dozenten aller Einrichtungen zur Aus- und Fortbildung der o. g. versicherbaren Berufe
alle Auszubildenden und Studenten der versicherbaren Berufe
Ehe- und Lebenspartner (3)
Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (3)
Personen mit Presse-Vorversicherungen
Bei abweichenden Berufsbezeichnungen ist eine vorherige Abstimmung mit der Presse-Versorgung erforderlich.
Versicherbarer Personenkreis (Berufe)
Über die Presse-Versorgung können sich alle Personen mit folgenden Berufen versichern:
Anzeigenverkäufer/in
Archivar/in
Art-Director/in
Aufnahmeleiter/in – Hörfunk und Fernsehen
Art-Buyer/in
Auslandskorrespondent/in
Autor/in
Bibliothekar/in
Bildberichterstatter/in
Bildjournalist/in
Bildredakteur/in
Bildreporter/in
Blogger(1)
Buchhändler/in
Buchautor/in
Crossmedia Developer
Cutter/in
Desktop-Publishing-Fachleute
Drehbuchautor/in
Dokumentar/in
Filmeditor/in
Gebrauchsgrafiker/in
Gestalter/in für visuelles Marketing
Gestalter/in für Werbung
Grafiker/in
Hersteller/in
Illustrator/in
Info-Grafiker/in
Informationsdesigner/in
Journalist/in
journalistischer Mitarbeiter/in (hauptberuflich)
Kameraleute
Karikaturist/in
Keynote Speaker(1)
Kommentator/in
Kommunikationswirt/in
Kommunikationsdesigner/in
Korrektor/in
Korrespondent/in
Kritiker/in
Layouter/in
Lektor/in
Marketing-Fachleute
Media-Fachleute
Mediengestalter/in Bild und Ton
Mediengestalter/in für Digital- und Printmedien
Medieninformatiker
Medienkaufmann/-frau
Medientechniker
Moderator/in
Multimedia-Autor/in
Multimedia-Fachleute
Mutimedia-Producer
Musik-Journalist/in
Musik-Redakteur/in
Online-Journalist/in
Online-Redakteur/in
Podcaster(1)
Pressereferent/in
Presse-Fotograf/in
Pressesprecher/in
Pressestenograf/in
Producer/in
PR-Manager/in
PR-Berater/in
Redakteur/in
Redaktionsassistent/in
Regisseur/in
Reporter/in
Sortimenter
Sprecher/in – Hörfunk und Fernsehen
Technischer Redakteur/in
Texter
Tonberichterstatter/in
Übersetzer/in
Verlagskaufmann/-frau
Verlagsvertreter/in
Videoeditor/in
Videojournalist/in
Virtual Designer
Volontär/in
Web-Designer/in
Werbe-Berater/in
Werbekaufmann/-frau
Werbetexter
You Tuber(1)
1) bei Bloggern, Podcastern, Key Note Speaker und You Tuber: Versicherbar, wenn ein Presseausweis vorliegt oder die Tätigkeit publizistisch geprägt ist. Dies ist der Fall, wenn die publizistische Tätigkeit 50 % der Arbeitszeit bzw. des Umsatzes umfasst.
2) in einem Unternehmen der versicherbaren Wirtschaftsbereiche gemäß dem Merkblatt GV---0118Z0
3) von über die Presse-Versorgung versicherten Personen
Versicherbare Wirtschaftsbereiche
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit gehören dazu beispielhaft die folgenden Medienbetriebe:
Verlagswesen
Zeitungsverlage
Zeitschriftenverlage
Buchverlage
Sonstige Verlage
Informationsdienstleistungen
Web- und App-Agenturen
Redaktionsbüros
Nachrichten- und Bildagenturen
Online-, Offline-Medien
Digitale Mehrwertdienste
Weitere Informationsdienste
Hörfunk und Fernsehen sowie Produktionsfirmen für Beiträge für Fernsehen, Hörfunk und Online-Medien
Pressegrossisten
Verleger- und Journalistenorganisationen und deren Einrichtungen
Herstellung von Druckerzeugnissen
Zeitungsdruck
Zeitschriftendruck
Buchdruck
Druck- und Medienvorstufe
Binden von Druckerzeugnissen und damit verbundene Dienstleistungen
Werbung und Marktforschung
Werbeagenturen
PR-Agenturen
Vermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und -flächen
Markt- und Meinungsforschung
Buchhandel
Buchhandlungen
Buchgroßhändler
Zerztifizierter Vertriebspartner der Versorgungswerk der Presse GmbH